Unsere möglichen Förderungen

Und die wichtigsten Infos dazu

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Mögliche Förderungen:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zahlreiche Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden. Diese Programme unterstützen eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen finanziell und tragen zur Reduzierung von Energiekosten sowie zum Klimaschutz bei.

Nutzen Sie diese Unterstützungen, um Ihre energetischen Sanierungsprojekte erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.

Fenster + Haustür

Mit dem Programm fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Fenster (sowie sonstige Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz) in Bestandsgebäuden mit 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 Euro, also 4.500 Euro.

Diese Förderung kann zusätzlich um weitere 5 Prozent erhöht werden, wenn der Fenstertausch zuvor in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen worden ist. Zusätzlich dazu steigen die förderfähigen Kosten mit einem iSFP auf 60.000 Euro. So können Sie einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro erhalten (20 Prozent des höchsten förderbaren Betrags von 60.000 Europro Wohneinheit).

Um eine Förderung für Fenster zu beantragen, benötigen Sie zwingend die Unterstützung eines zertifizierten Energieberaters. Dieser muss auf der dena-Expertenliste geführt sein. BAFA und KfW sprechen in diesem Zusammenhang von einem Energie-Effizienz-Experten.

Den Antrag auf BAFA-Förderung können Sie zwar selbst online über ein Formular stellen, zuvor muss jedoch ein Energieberater eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) angefertigt haben. Ohne die zugehörige TPB-ID kann der Antrag auf Fenster-Förderung nicht gestellt werden.

Dach

Eine Sanierung am Dach muss immer eine Dämmung enthalten, um förderfähig zu sein – egal ob Steildach oder Flachdach. Diese Vorgabe gilt für Neubauten und Altbauten gleichermaßen, obgleich die Förderung für Neubauten ohnehin über einen einheitlichen Kredit abgedeckt wird, der alle Gewerke beinhaltet.

Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Bei der Dachsanierung im Altbau wird aber nicht nur die Dämmung selbst, sondern auch jegliche andere Maßnahme gefördert, die im Zusammenhang mit der Dämmung anfällt. Dazu können auch Arbeiten an der Elektrik oder Innenausbau gehören. Im Durchschnitt erhalten Sie 3.000 bis 6.500 Euro vom BAFA zurück. Sofern die Dachsanierung vor Beginn der Bauarbeiten in einem individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) vom Energieberater war, erhöht sich der Basis-Fördersatz von 15 auf 20 Prozent und die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro. Damit liegt die maximale Förderung bei 4.500 bis 12.000 Euro pro Wohneinheit.

Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle muss für die BAFA-Förderung nach BEG eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energie-Effizienz-Experten, also einem Energieberater der dena-Expertenliste, ausgestellt worden sein. Erst mit der TBP-ID-Nummer, die anschließend vom BAFA vergeben wird, kann der Förderantrag per Online-Formular gestellt werden. 

Fassade

Wer die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme umsetzt, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Der Zuschuss für die Fassadendämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Fassadendämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.

Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.

Heizung

Kernpunkte zur Heizungsförderung 2024 – Auf einen Blick

  • Maximale Förderhöhe: Die Förderung für eine Heizung im Jahr 2024 kann bis zu 30.000 Euro der Gesamtrechnung betragen. Es wird jedoch maximal 70 Prozent dieser Summe gefördert, was bedeutet, dass der Staat höchstens 21.000 Euro für einen Heizungsumbau zahlt.
  • Basisförderung: Die Basisförderung für eine neue Heizung beträgt einheitlich 30 Prozent, zusätzlich sind weitere Boni möglich. In Summe kann die Förderung bis zu 70 Prozent erreichen.
  • Fokus auf erneuerbare Energien: Ab 2024 wird staatliche Unterstützung gewährt, wenn beim Heizungsaustausch auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie umgestellt wird. Dies ist Teil der Aktualisierung der existierenden Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Heizungsoptimierung

Zuschuss vom BAFA für die Optimierung der Heizung – Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der Investitionskosten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro. Ist die Optimierung der Heizung Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss drin.

Gilt für alle zuvor genannten Maßnahmen:

→ Wichtig zu wissen: Der Zuschuss muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung.

ISFP

Die BAFA fördert die Energieberatung selbst bis zu 50 Prozent. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern bekommen dabei bis zu 650 Euro der anfallenden Beratungskosten vom Staat. Bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohnungen liegt die Fördergrenze sogar bei 850 Euro. Hinzu kommen dann noch einmal 250 Euro, wenn der Energieberater die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Wohnungseigentümerversammlung vorstellt. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • 50 Prozent Zuschuss für die Energieberatung in Wohngebäuden
  • maximal 650 Euro für die Beratung in Ein- und Zweifamilienhäusern
  • maximal 850 Euro in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen

Baubegleitung

Wie hoch ist der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung?
Die Zuschusshöhe unterscheidet sich danach, ob eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus durchgeführt wird.

1. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für einzelne Sanierungsmaßnahmen

  • Für die Fachplanung und Baubegleitung einzelner Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Kalenderjahr gefördert, Eigentümer erhalten dann einen Zuschuss in Höhe in 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr förderfähig. Entsprechend sind maximal 10.000 Euro Zuschuss möglich (50 Prozent der Kosten).

2. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für die Sanierung zum Effizienzhaus 

  • Bei der Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümer:innen 50 Prozent als Zuschuss-Förderung, also bis zu 5.000 Euro.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gelten förderfähige Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, maximal 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümer erhalten auch hier 50 Prozent Zuschuss, maximal sind 20.000 Euro möglich.

Welche Maßnahmen werden im Zuge der Heizungsoptimierung gefördert?

  • Einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • den Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Welche Förderprogramme bietet das BAFA für energetische Sanierungen an?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden. Dazu gehören unter anderem Förderungen für die Energieberatung, Baubegleitung und Fachplanung sowie Heizungsoptimierung und die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen oder Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.

Wie hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung?
Die BAFA fördert die Energieberatung in Wohngebäuden mit bis zu 80 Prozent der Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der maximale Zuschuss 1.300 Euro. Bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohnungen liegt der maximale Zuschuss bei 1.700 Euro. Zusätzlich gibt es 500 Euro Zuschuss, wenn der Energieberater die Ergebnisse auf einer Wohnungseigentümerversammlung vorstellt.
Was umfasst die Förderung für die Baubegleitung und Fachplanung?
Für die Baubegleitung und Fachplanung einzelner Sanierungsmaßnahmen erhalten Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern einen Zuschuss von 50 Prozent der Kosten, maximal 2.500 Euro pro Kalenderjahr. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen beträgt der Zuschuss ebenfalls 50 Prozent der Kosten, jedoch maximal 10.000 Euro pro Kalenderjahr. Für die Sanierung zum Effizienzhaus sind die Zuschüsse höher, mit bis zu 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 20.000 Euro für Mehrfamilienhäuser.
Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Heizungsoptimierung gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern, die Optimierung von Wärmepumpen sowie die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
Wie und wo kann ich einen Förderantrag stellen?
Förderanträge können beim BAFA online gestellt werden. Auf der Webseite des BAFA finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen sowie die erforderlichen Antragsformulare und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um die besten Maßnahmen für Ihr Gebäude zu identifizieren und den Förderantrag optimal vorzubereiten.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Felix Kirschbaum

Mein Name ist Felix Kirschbaum, und als Ihr erfahrener Experte für Energieeffizienz stehe ich Ihnen in Monheim am Rhein zur Seite. Mit einer tiefgehenden Expertise in den Bereichen Energieberatung, Baubegleitung und Sanierungsplanung helfe ich Ihnen, Ihr Zuhause nachhaltig zu gestalten und energieeffizient zu optimieren. Ob Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Energieausweises benötigen, einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen möchten oder eine umfassende Kaufberatung suchen – ich bin Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.

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