Mögliche Förderungen:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zahlreiche Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden. Diese Programme unterstützen eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen finanziell und tragen zur Reduzierung von Energiekosten sowie zum Klimaschutz bei.
Nutzen Sie diese Unterstützungen, um Ihre energetischen Sanierungsprojekte erfolgreich umzusetzen und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.
Fenster + Haustür
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert das BAFA den Austausch von Fenstern und Außentüren in Bestandsgebäuden mit 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Bei einem Einfamilienhaus können ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 30.000 Euro Investitionskosten berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 4.500 Euro.
Liegt ein geförderter iSFP vor und ist der Fenstertausch darin als Sanierungsmaßnahme vorgesehen, erhöht sich das förderfähige Investitionsvolumen auf bis zu 60.000 Euro. Für den Kostenanteil oberhalb der regulären Fördergrenze von 30.000 Euro erhöht sich die Förderung zusätzlich um 5 Prozentpunkte.
Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten können somit bis zu 10.500 Euro Zuschuss erzielt werden.
Für Mehrfamilienhäuser gelten entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten höhere, gestaffelte Förderhöchstgrenzen.
Um eine Förderung für Fenster zu beantragen, benötigen Sie zwingend die Unterstützung eines zertifizierten Energieberaters. Dieser muss auf der dena-Expertenliste geführt sein. BAFA und KfW sprechen in diesem Zusammenhang von einem Energie-Effizienz-Experten.
Den Antrag auf BAFA-Förderung können Sie zwar selbst online über ein Formular stellen, zuvor muss jedoch ein Energieberater eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) angefertigt haben. Ohne die zugehörige TPB-ID kann der Antrag auf Fenster-Förderung nicht gestellt werden.
Dach
Eine Sanierung am Dach muss immer eine Dämmung enthalten, um förderfähig zu sein – egal ob Steildach oder Flachdach. Diese Vorgabe gilt für Neubauten und Altbauten gleichermaßen, obgleich die Förderung für Neubauten ohnehin über einen einheitlichen Kredit abgedeckt wird, der alle Gewerke beinhaltet.
Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Bei einer Dachsanierung im Altbau wird nicht nur die Dämmung selbst gefördert. Auch notwendige Begleit- und Umfeldmaßnahmen, die unmittelbar mit der energetischen Sanierung zusammenhängen, können zu den förderfähigen Kosten gehören.
Die BAFA-Förderung beträgt grundsätzlich 15 Prozent. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist die Dachsanierung darin vorgesehen, erhöht sich bei einem Einfamilienhaus das förderfähige Investitionsvolumen von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro. Für den zusätzlichen Kostenanteil oberhalb der regulären Fördergrenze wird ein iSFP-Bonus von weiteren 5 Prozentpunkten gewährt.
Handelt es sich bei dem Gebäude zusätzlich um ein sogenanntes Worst Performing Building (WPB), kann ab 2027 für die Dachsanierung ein weiterer Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen. Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten sind damit insgesamt bis zu 13.500 Euro Zuschuss möglich.
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle muss für die BAFA-Förderung nach BEG eine sogenannte technische Projektbeschreibung (TPB) vom Energie-Effizienz-Experten, also einem Energieberater der dena-Expertenliste, ausgestellt worden sein. Erst mit der TBP-ID-Nummer, die anschließend vom BAFA vergeben wird, kann der Förderantrag per Online-Formular gestellt werden.
Fassade
Wer die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme umsetzt, kann beim BAFA einen Zuschuss für die energetische Sanierung der Gebäudehülle beantragen. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten.
Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor und ist die Fassadendämmung darin enthalten, erhöht sich bei einem Einfamilienhaus das förderfähige Investitionsvolumen von 30.000 auf bis zu 60.000 Euro. Für den Kostenanteil oberhalb der regulären Fördergrenze wird zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt.
Handelt es sich bei dem Gebäude außerdem um ein Worst Performing Building (WPB), kann ab 2027 für die Fassadendämmung ein weiterer Bonus von 5 Prozentpunkten hinzukommen. Bei 60.000 Euro förderfähigen Kosten sind damit insgesamt bis zu 13.500 Euro Zuschuss möglich.
Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit 50 Prozent gefördert.
Heizung
Kernpunkte zur neuen Heizungsförderung – Auf einen Blick
Maximale Förderhöhe: Für den Einbau einer neuen förderfähigen Heizung können bei einem Einfamilienhaus aktuell bis zu 28.000 Euro Investitionskosten berücksichtigt werden. Je nach Einkommen und erfüllten Bonusvoraussetzungen sind bis zu 80 Prozent Förderung und damit maximal 22.400 Euro Zuschuss möglich.
Basisförderung und Boni: Die Grundförderung für eine neue Wärmepumpe beträgt derzeit 30 Prozent. Zusätzlich kann für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen ein Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent hinzukommen. Abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen sind weitere 10, 30 oder 40 Prozent Einkommensbonus möglich. Die Gesamtförderung ist je nach Einkommen auf maximal 70 beziehungsweise 80 Prozent begrenzt.
Änderungen ab 2027: Ab dem ersten Quartal 2027 beträgt die Grundförderung für Wärmepumpen 15 Prozent. Hat die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Europäischen Union, kommt ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten hinzu. Gleichzeitig werden der Klimageschwindigkeitsbonus und die maximal förderfähigen Investitionskosten schrittweise reduziert.
Heizungsoptimierung
Zuschuss vom BAFA für die Optimierung der Heizung – Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der Investitionskosten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro. Ist die Optimierung der Heizung Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss drin.
Gilt für alle zuvor genannten Maßnahmen:
→ Wichtig zu wissen: Der Zuschuss muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung.
ISFP
Die BAFA fördert die Energieberatung selbst bis zu 50 Prozent. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern bekommen dabei bis zu 650 Euro der anfallenden Beratungskosten vom Staat. Bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohnungen liegt die Fördergrenze sogar bei 850 Euro. Hinzu kommen dann noch einmal 250 Euro, wenn der Energieberater die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Wohnungseigentümerversammlung vorstellt. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
- 50 Prozent Zuschuss für die Energieberatung in Wohngebäuden
- maximal 650 Euro für die Beratung in Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximal 850 Euro in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen
Baubegleitung
Wie hoch ist der Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung?
Die Zuschusshöhe unterscheidet sich danach, ob eine Einzelmaßnahme oder eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus durchgeführt wird.
1. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für einzelne Sanierungsmaßnahmen
- Für die Fachplanung und Baubegleitung einzelner Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Kalenderjahr gefördert, Eigentümer erhalten dann einen Zuschuss in Höhe in 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
- Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr förderfähig. Entsprechend sind maximal 10.000 Euro Zuschuss möglich (50 Prozent der Kosten).
2. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für die Sanierung zum Effizienzhaus
- Bei der Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümer:innen 50 Prozent als Zuschuss-Förderung, also bis zu 5.000 Euro.
- Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gelten förderfähige Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, maximal 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümer erhalten auch hier 50 Prozent Zuschuss, maximal sind 20.000 Euro möglich.
Welche Maßnahmen werden im Zuge der Heizungsoptimierung gefördert?
- Einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
- die Dämmung von Rohrleitungen
- den Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Förderprogramme bietet das BAFA für energetische Sanierungen an?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden. Dazu gehören unter anderem Förderungen für die Energieberatung, Baubegleitung und Fachplanung sowie Heizungsoptimierung und die Durchführung einzelner Sanierungsmaßnahmen oder Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung?
Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude und die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) mit 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt der maximale Zuschuss 650 Euro. Bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten liegt der maximale Zuschuss bei 850 Euro.
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 250 Euro erhalten, wenn die Ergebnisse der Energieberatung im Rahmen einer Eigentümerversammlung vorgestellt und erläutert werden.
Was umfasst die Förderung für die Baubegleitung und Fachplanung?
Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Heizungsoptimierung gefördert?
Wie und wo kann ich einen Förderantrag stellen?
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Felix Kirschbaum
Mein Name ist Felix Kirschbaum, und als Ihr erfahrener Experte für Energieeffizienz stehe ich Ihnen in Monheim am Rhein zur Seite. Mit einer tiefgehenden Expertise in den Bereichen Energieberatung, Baubegleitung und Sanierungsplanung helfe ich Ihnen, Ihr Zuhause nachhaltig zu gestalten und energieeffizient zu optimieren. Ob Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Energieausweises benötigen, einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen möchten oder eine umfassende Kaufberatung suchen – ich bin Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.
Unverbindliche Anfrage
